Ein Festival nur für die Kids? Klingt schon geil, zum Glück ist das Team der Fantasterei bereits auf diese Idee gekommen und fordert auf: Rotzgören aller Länder vereinigt Euch!
Vom 14.–16. August übernehmen wieder die Kinder das Kommando in der Fantasterei in Techelsdorf beim Rotzgören Festival. Wandelt als Tiger auf verschlungenen Pfaden, haucht einem Salamander aus Lehm Leben ein, werdet von einer grölenden Wikingerin zu einem anmutigen Seiltänzer, entert das Hüpfkissen, seid große und kleine Künstler, Musiker und Akrobaten!
Es gibt ein wildes, lustiges und buntes Durcheinander aus Workshops, Zauberei, Akrobatik, Camping und natürlich MUSIK! (Es ist ja schließlich ein Festival)
Am Samstag kommt Sukini! (manche kennen sie als Rapperin und linke Aktivistin Sookee – Sukini ist ihre ganz eigene Kids-Variante)
Sukinis mittlerweile zweites Album „Da haben wir den Salat“ feiert Kinder und die Revolte. Nach vier Jahren liefert Sukini erneut Musik für Kinder, bei der Erwachsene gerne mithören dürfen. Nach fast 20 Jahren als queerfeministische Rapperin kommt eine weitere Einladung, mit der Musik und den Themen mitzuwachsen, die Sukini in ihren Texten aufgreift und verarbeitet. „Da haben wir den Salat“ ist die musikalische und inhaltliche Weiterführung von „Schmetterlingskacke“ (2019).
Politisch nachhaltig: Musik, die Zeit braucht und Zeit gibt. Ehrlich, direkt, unmittelbar – so erlebt Sukini ihr Publikum, besonders jüngere Menschen. Statt schnelllebiger Musikproduktion setzt sie auf Themen aus ihrer Lebensrealität und auf künstlerische Entscheidungen, die über kommerzielle stehen. Der titelgebende Song „Da haben wir den Salat“ ist ein veganer Song über Tiere-(Nicht)essen, der Tierrechte altersgerecht vermittelt.
Das Festivalgelände der Fantasterei ist leider nicht vollständig barrierefrei. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf kontaktiert daher bitte die Veranstalter vorab.
Damit auch wirklich alle beim Rotzgören Festival mitfeiern können, gibt es das Teilhabe-Wochenendticket (Im Rotzislang liebevoll „Eat-the-Rich-Ticket“ genannt) für Menschen mit geringem Einkommen – keine Nachweispflicht.






