Der Einlass
Der Zutritt zur Disco ist ab 18 Jahren. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich. Es gelten keine Sonderregelungen!
Einlass zu Konzerten ist fuer Jugendliche ab 14 Jahren, ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder eines Erziehungsberechtigten, moeglich. Grundsaetzlich gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
Begleitpersonen von Behinderten haben freien Eintritt, insofern auf dem Behindertenausweis ein "H" vermerkt ist.
Die Oeffnungszeiten
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